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Gutachten zu Windenergieanlagen bewertet

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9 Jahre 7 Monate her #1136 von luftfahrtportal
Gutachten zu Windenergieanlagen bewertet

DFS sieht ihre Berechnungsmethode bestätigt

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird bis auf Weiteres ihre Berechnungsmethode zur Bewertung des Störpotentials von Windkraftanlagen auf Funknavigationsanlagen beibehalten. Gegenteilige Untersuchungen, die von einer wesentlich schwächeren Störung ausgehen, hat die DFS von zwei auf diesem Gebiet sehr renommierten internationalen Instituten überprüfen lassen. Beide Organisationen sind unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass die am Funkfeuer Michaelsdorf durchgeführten Messungen nicht ausreichend belastbar sind, um auf dieser Grundlage die bestehende Berechnungsmethode der DFS zu ändern.
Experten der US-amerikanischen Ohio University und der französischen ENAC (Ecole Nationale de l'Aviation Civile) bestätigen zwar die grundsätzliche Gültigkeit der Messergebnisse, bezweifeln jedoch die aus diesen Ergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen. Insbesondere ist die Allgemeingültigkeit der Studienergebnisse und damit die Übertragbarkeit auf andere Navigationsanlagen als das Funkfeuer Michaelsdorf nicht gegeben. Dies bestätigt auch der Gutachter der Studie für das Funkfeuer Michaelsdorf. Beide Institute sehen es darüber hinaus als nicht nachgewiesen an, dass von Windenergieanlagen jenseits der Drei-Kilometer-Grenze um das Funkfeuer Michaelsdorf keine nennenswerten Störauswirkungen auf die Navigationssignale ausgehen. Zusammenfassungen der Gutachten sind im Original auf der DFS-Internetseite unter dfs.de einzusehen.
Die DFS unterstützt weiterhin den Dialog der internationalen Experten auf diesem Gebiet und steht einer Diskussion neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse offen gegenüber. Solange jedoch keine gesicherten neuen Erkenntnisse oder anderslautende Vorgaben der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) vorliegen, befolgt die DFS die vorgegebenen internationalen Standards. Sie trägt damit ihrer Verantwortung für Sicherheit im Luftverkehr Rechnung.

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