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Alles zum Thema Hobby Piloten
Voraussetzung für Privatpilotenschein
15 Jahre 2 Monate her #129
von flyer09
flyer09 antwortete auf Aw: Voraussetzung für Privatpilotenschein
Hi,
um die Frage nun einmal bzgl. den Voraussetzungen für PPL A (Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge) zu beantworten:
- Ausbildung kann bereits ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden. Die praktische Prüfung kann dann mit 17. Jahren abgelegt werden.
- Erwerb eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt. Fliegerärzte sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Der allgemeine körperliche Zustand wird von diesen untersucht und eine Brille ist auch kein Hindernisgrund. Die Gültigkeit eines Zeugnisses ist abhängig vom Lebensalter. Unter 30 Jahren gilt es für 5 Jahre, zwischen 30 und 50 für 2 Jahre und ab 50 für 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Zeiträume muß erneut ein Tauglichkeitszeugnis erworben werden. Die Kosten für einer Untersuchung betragen dabei ca. 100-150 Euro.
- Auszug aus dem Verkehrsregister. Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden. Das entsprechende Standardformular muß zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamt (Postfach 24932 in Flensburg) gesandt werden.
- Polizeiliches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis muß beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
- Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Die meisten Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, ASB oder Malteser Hilfsdienst bieten hierzu regelmäßig Wochenendkurse an.
- Auch eine Kopie der Geburtsurkunde muß für die Ausbildung mitgebracht werden.
Also insgesamt recht einfach. Dann mal los...
flyer09
um die Frage nun einmal bzgl. den Voraussetzungen für PPL A (Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge) zu beantworten:
- Ausbildung kann bereits ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden. Die praktische Prüfung kann dann mit 17. Jahren abgelegt werden.
- Erwerb eines fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis beim Fliegerarzt. Fliegerärzte sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Der allgemeine körperliche Zustand wird von diesen untersucht und eine Brille ist auch kein Hindernisgrund. Die Gültigkeit eines Zeugnisses ist abhängig vom Lebensalter. Unter 30 Jahren gilt es für 5 Jahre, zwischen 30 und 50 für 2 Jahre und ab 50 für 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Zeiträume muß erneut ein Tauglichkeitszeugnis erworben werden. Die Kosten für einer Untersuchung betragen dabei ca. 100-150 Euro.
- Auszug aus dem Verkehrsregister. Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden. Das entsprechende Standardformular muß zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamt (Postfach 24932 in Flensburg) gesandt werden.
- Polizeiliches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis muß beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.
- Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Die meisten Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz, ASB oder Malteser Hilfsdienst bieten hierzu regelmäßig Wochenendkurse an.
- Auch eine Kopie der Geburtsurkunde muß für die Ausbildung mitgebracht werden.
Also insgesamt recht einfach. Dann mal los...
flyer09
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- takeoff_08
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16 Jahre 4 Wochen her #15
von takeoff_08
Voraussetzung für Privatpilotenschein wurde erstellt von takeoff_08
Guten Abend,
ich möchte gerne den Privatpilotenschein machen - entweder für ein Motorflugzeug, oder einen Motorsegler.
Welche Voraussetzungen sind hierzu eigentlich notwendig?
Gruß
Takeoff_08
ich möchte gerne den Privatpilotenschein machen - entweder für ein Motorflugzeug, oder einen Motorsegler.
Welche Voraussetzungen sind hierzu eigentlich notwendig?
Gruß
Takeoff_08
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