Oliver Krischner, der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW, Oliver Krischer, hat dem FMO-Geschäftsführer Prof. Dr. Rainer Schwarz den Aufhebungsbescheid für das damalige Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start-/ Landebahn am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) überreicht. Bereits 2017 hatten die Gesellschafter des FMO die Entscheidung gefällt, die Verlängerung der Start- und Landebahn nicht länger weiterzuverfolgen. Der Aufhebungsbescheid ermöglicht die Nutzungsänderung der Flächen für den Bau der größten Agri-Photovoltaikanlage in Nordrhein-Westfalen.
Neue Photovoltaik-Anlage soll klimafreundliche Reisemöglichkeiten bieten
Im Sommer diesen Jahres wurde diese Fläche im neuen Regionalplan Münsterland für die Nutzung einer Solaranlage freigegeben.
"Auf 70 ha Fläche für die ehemals angedachte Start- und Landebahnverlängerung wollen wir die größte Photovoltaik-Anlage in NRW errichten. Die heutige Entscheidung des Landes NRW ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den FMO als nachhaltigen Verkehrsstandort zu etablieren. All diese Schritte sichern die Zukunftsfähigkeit des FMO und machen ihn zu einem innovativen Airport, auf dem das elektrische Fliegen der regionalen Wirtschaft neue, klimafreundliche Reisemöglichkeiten eröffnet.“
Damit wurde der nächste Schritt zur größten Agri-Photovoltaik-Anlage in NRW am Flughafen Münster-Osnabrück gemacht.
Auch Fuhrpark soll auf Elektromobilität umgestellt werden
Neben bereits installierten Photovoltaikanlagen auf den Parkhäusern des Flughafens arbeitet der FMO zudem daran, den Fuhrpark sukzessive auf Elektro-Mobilität umzustellen. Außerdem wurden Leuchtmittel indoor sowie outdoor auf klimafreundliche LED-Beleuchtung umgerüstet, Strom wird ausschließlich aus regenerativen Quellen bezogen. So konnten CO2-Emissionen in den vergangenen 15 Jahren bereits um 90 Prozent reduziert werden. Die geplante Agri-PV-Anlage soll eine Gesamtleistung von 33 MW erzeugen.
Video mit Informationen zum Planfeststellungsverfahren und Photovoltaik-Anlage
Das folgende Video fasst die Informationen zur Aufhebung des Planfeststellungsverfahren noch einmal bildlich zusammen:




