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Reise- und Sicherheitswarnungen

Aktuelle Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  1. Letzte Änderungen:

    Aktuelles - Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

    Aufgrund heftiger Regenfälle kommt es derzeit in weiten Teilen Kenias zu Überschwemmungen, reißenden Flüssen, Erdrutschen, Schlammlawinen, umstürzenden Bäumen sowie gerissenen Stromleitungen. Auch die Hauptstadt Nairobi ist hiervon betroffen. Der Flughafen Jomo Kenyatta International Airport (JKIA) in Nairobi war zeitweise aufgrund der heftigen Regenfälle geschlossen, Flüge wurden umgeleitet. Erneute Schließungen sind aufgrund der instabilen Wetterlage jederzeit wieder möglich.

    • Seien Sie besonders umsichtig und verlassen Sie Ihre sichere Unterkunft bei schweren Regenfällen nicht. Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Sollten Sie eine Reise nach Kenia planen, klären Sie ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
    • Erkundigen Sie sich ggf. vor Ihrem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Ihr Flug nach und von Kenia wie geplant fliegen kann.
    • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.

    Einreisebestimmungen

    Seit Januar 2024 benötigen alle Reisenden (Ausnahmen siehe eTA-Webseite) eine „Electronic Travel Authorization“ (sogenannte „eTA“; seit Einführung der eTA ist kein Visum mehr erforderlich) zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden; spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA“ berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

    • Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung der „eTA“.Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.

    Gefahr terroristischer Anschläge

    Vor dem Hintergrund des Konflikts im Nahen Osten und angesichts der ohnehin vorhandenen Gefahr terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.

    • Bitte beachten Sie besonders die Empfehlungen im Kapitel Sicherheit - Terrorismus.

    Sicherheit

    Von Reisen in die folgenden Gebiete der North-Rift-Region wird derzeit dringend abgeraten:

    -        Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;

    -        Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;

    -        Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;

    -        Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties.

    Daneben wird von Reisen

    -          in das Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu,

    dringend abgeraten.

    Von nicht erforderlichen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

    Bei Reisen in Gegenden in der North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird derzeit zu besonderer Vorsicht geraten, siehe Sicherheit - Kriminalität.

    Terrorismus

    In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation hat mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der ATMIS-Mission (ehemals AMISOM-Mission) in Somalia gedroht und zu Solidaritätsaktionen mit der Hamas aufgerufen.
    Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. So erfolgte 2019 ein Anschlag auf den DusitD2-Hotel- und Bürokomplex; 2020 ein Selbstmordanschlag auf ein kenianisches Militärlager in der Provinz Lamu.
    Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

    Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias, einschließlich der Provinz Lamu, wird wegen terroristischer Aktivitäten dringend abgeraten.
    Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen.
    Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
    • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
    • Vermeiden Sie unbedingt Reisen, die näher als etwa 100 km an die somalische Grenze heranführen, einschließlich Kiwayu und die Küstenregionen nördlich von Pate Island, sowie nicht erforderliche Reisen nach Lamu Island und Manda Island.
    • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
    • Suchen Sie für unvermeidliche Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - unbedingt den Schutz in einem bewachten Konvoi.
    • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen kommen vor, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können.

    Demonstrationen können in Kenia jederzeit, auch ohne konkreten Aufruf, stattfinden.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

    In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

    In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

    Kriminalität

    Bei Reisen in die North-Rift-Region (Turkana, West Pokot, Elgeyo Marakwet, Baringo, Laikipia und Samburu) wird zu besonderer Vorsicht geraten.

    Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

    Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.

    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
    • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts-und Aufenthaltsorte auf.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.

    Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

    In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings“.
    Auch bei organisierten „Slum-Touren“ ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

    Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

    In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

    In jüngster Zeit ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, nach Verabredungen zu sexuellen Handlungen über Dating-Plattformen gekommen.

    Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.

    Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
    Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.

    • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
    • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
    • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
    • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
    • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, tragen Sie diese keinesfalls sichtbar.
    • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Seit Ende 2022 kam es bisher zu mindestens drei Raubüberfällen auf deutsche Staatsangehörige, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht beziehungsweise eine Schusswaffe als Hiebwaffe benutzt wurde.

    • Meiden Sie daher entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
    • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas“ (Motorradtaxis).
    • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr.Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
    • Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die deutsche Botschaft.

    Piraterie auf hoher See

    Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

    • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

    Natur und Klima

    Siehe Aktuelles

    Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

    Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.

    Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.

    In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorad-Taxis „Boda-Boda“.

    Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „flying safaris“- entsprechen nicht immer internationalen Standards.

    Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.

    Öffentliche Busse oder „Matatus“ genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
    Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda"-genannten Motorrad-Taxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

    Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
    Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.

    • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus“ und „Boda-Bodas“, sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
    • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
    • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
    • Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
    • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter der Seriösität des Unternehmens.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexuelle Handlungen sind weitestgehend tabuisiert. Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Auch ohne Verurteilung ist mit einer mehrjährigen Untersuchungshaft zu rechnen.

    Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert und sollten nicht im Reisegepäck mitgeführt werden.
    In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

    Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

    Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung.

    Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

    • Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.

    Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Dies betrifft auch Elfenbeinprodukte, die vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden.

    Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.

    Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.

    Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

    Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung wurden drastisch angehoben und sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden.

    Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, der Nichtraucherschutz wird inzwischen strenger kontrolliert und verfolgt.

    Die Einfuhr (inklusive Tabak) und das Rauchen von Wasserpfeifen sind verboten.

    Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u. U. sogar Haft.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Debitkarten (Girocard) europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kenias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen. Bei starken Symptomen besteht die Pflicht zur Selbstisolation.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA“ notwendig, siehe Aktuelles.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    ETA/Visum

    Siehe Aktuelles - Einreisebestimmungen

    Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA“ ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich.

    Bereits erteilte (e)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

    East African Tourist Visa

    Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.

    Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.

    Arbeitsaufnahme

    Eine Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig erforderlich, auch bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen oder bei Nichtregierungsorganisation und Praktika. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration Services.

    • Informieren Sie sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution bzw. über eine deutsche Partnerinstitution.
    • Thematisieren Sie dabei auch die Sicherheit der Unterbringung. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.

    Einfuhrbestimmungen

    Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.

    Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.

    Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

    Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.

    Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.

    • Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer Ausreise bei der kenianischen Botschaft hierzu.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Bei Reisen nur in die North Eastern Province, nach Kilifi, Kwale, Lamu, Malindi und Tanariver in der Coastal Province sowie nach Nairobi und Mombasa ist eine Gelbfieberimpfung nicht allgemein empfohlen, kann aber dennoch sinnvoll sein. Im übrigen Land besteht eine allgemeine Empfehlung zur Gelbfieberimpfung. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

     

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Kenia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb des großen Zentrums in Nairobi fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen insbesondere auf dem sonstigen Markt vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab, z. B. bei AMREF-Flying Doctors.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: im ganzen Land unterhalb von 2.500 Hm
    • Malariafrei: Nairobi (Stadtzentrum), Höhenlagen oberhalb von 2.500 Hm

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.

    • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

    • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Kenia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In Kenia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis März und von Juni bis Oktober auf.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
    • Beachten Sie lokale Warnungen. 
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen ,Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Kenia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßler vor.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe, insbesondere aber Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
    • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Abgase desolater Fahrzeuge und Rauchentwicklung durch Verbrennung von Garten- und Plastikmüll treten im ganzen Land auf.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

    Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

    • Beachten Sie vor geplanten Aufstiegen auf den Mount Kenya unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  2. Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Weitere Regenfälle erwartet

    Nach den kürzlichen schweren Unwettern verläuft der Flugverkehr inzwischen wieder regulär.

    Mit weiteren Regenfällen ist jedoch zu rechnen. Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur, auch Straßensperrungen, können nicht ausgeschlossen werden.

    Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden: Meiden Sie Gebirge, Wüsten, Strände und das Meer.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

    • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

    In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse, ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

    Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

    Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

    Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.

    Führerschein

    Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein Internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine echte Kreditkarte (keine Debit- oder Bankkarte) vorgelegt werden.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

    Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

    Ramadan

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

    LGBTIQ

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, s. „Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer „Ausreisesperre“ („travel ban“) führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können zudem nach dem Zeigen beleidigender Gesten oder verbalen Auseinandersetzungen verhängt werden. Auch die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist, oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

    Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

    Die Ausreise ist während der Neuausstellung der emiratischen Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) nicht möglich. Wenn bei der Ausreise ein Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz verwendet wird, wird das „residency visa“ von den emiratischen Behörden ungültig gemacht.

    Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

    Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
    Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

    Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

    Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

    Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

    Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

    Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

    Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

    In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

    Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

    Telefonieren

    Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

    • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

    Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

    Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

    Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

    Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

    Flughafentransit

    Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
    Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

    Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

    Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

    Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

    Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

    An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Die Ausfuhr ist nicht beschränkt. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

    Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
    Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
    Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

    Medikamente

    Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

    Ausführliche Informationen bietet das VAE Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

    Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

    Heimtiere

    Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise oder Transit von länger als 12 Stunden aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Medizinische Versorgung

    Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Einreise und Zoll - Medikamente). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre Dauermedikation.
    Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  3. Letzte Änderungen:

    Sicherheit – Innenpolitische Lage

    Einreise und Zoll – Visum
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
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    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Seit einer Machtübernahme durch das Militär am 30. August 2023 befindet sich Gabun in einem Transitionsprozess. Die Lage ist zurzeit ruhig, weitere Entwicklungen bleiben jedoch schwer vorhersehbar. Eine nächtliche, landesweite Ausgangssperre gilt von 24 bis 5 Uhr.

    • Bitte halten Sie sich in den Medien über die geltenden Regeln und über die Sicherheitslage auf dem Laufenden.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil kann es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen kommen. Es gibt Handtaschendiebstähle und Betrugsfälle, u.a. mit Kreditkarten an Geldautomaten.

    Im gesamten Golf von Guinea, hauptsächlich vor der Küste Nigerias, besteht die Gefahr von Piraterie. Banden überfallen Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.

    • Verriegeln Sie bei Autofahrten alle Türen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht tropisches Regenwaldklima. In den Regenzeiten von Oktober bis Mitte Dezember und von Mitte Februar bis Mai kann es zu Überschwemmungen kommen.

    • Verfolgen Sie in Regenzeiten die Wettervorhersagen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Hauptverkehrsstraßen sind in überwiegend schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu. In der Regenzeit sind viele Straßen nur mit geländegängigen Fahrzeugen passierbar.

    Öffentliche Busse, Kleinbusse und Taxis sind oft nicht in verkehrssicherem Zustand. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer ereignen sich vergleichsweise häufig schwere Unfälle von Überlandbussen. In Sammeltaxis besteht ein Risiko von Taschendiebstählen. Fahrten in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

    Von der Nutzung innergabunischer, veralteter Fähren (Libreville-Port Gentil und Lambaréné-Port Gentil) wird abgeraten. Es kamen Unfälle vor, weil Fähren nicht in verkehrssicherem Zustand waren.

    • Seien Sie im Straßenverkehr und bei der Nutzung von Sammeltaxis besonders vorsichtig.
    • Halten Sie nur leere Taxen an und vereinbaren Sie mit dem Fahrer einen Tarif für die exklusive Nutzung.
    • Achten Sie auch auf den äußeren Zustand der Fahrzeuge.

    Führerschein

    Offiziell ist der nationale deutsche Führerschein mit französischer Übersetzung vorgeschrieben.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Große Teile der Bevölkerung lehnen offen gelebte Homosexualität aber als „unmoralisch“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ ab.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist gesetzlich untersagt.

    Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.

    Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution sind strafbar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dies trifft nicht zu.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Franc CFA (XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich (z.B. in großen Hotels). Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in EUR oder USD mitzuführen und am Flughafen oder bei Banken zu wechseln. Auch große Hotels wechseln für ihre Kunden zum amtlichen Kurs.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gabuns sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Das Einreisedokument muss noch drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Gabun beantragt werden.
    Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein sog. E-Visum bei der gabunischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.

    Mit dem Antragsverfahren für ein E-Visum werden unterschiedliche Erfahrungen gemacht: Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die Einwanderungsbehörde ihre Bearbeitungsfrist von 72 Stunden nicht eingehalten hat, woraufhin Antragsteller ihre Reisen stornieren mussten.

    • Sollten Sie ein E-Visum beantragen wollen, planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit (mehr als 72 Stunden) und mögliche Verzögerungen bei der Antragstellung ein.

    Minderjährige

    Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache.

    Einfuhrbestimmungen

    Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks.

    Es dürfen maximal 200.000 XAF ausgeführt werden, das Geld sollte vorher in EUR umgetauscht werden.

    Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

    Heimtiere

    Heimtiere müssen über einen implantierten Chip, Papiere sowie einen internationalen Impfpass verfügen, der max. 72 Stunden vor Ausreise von einem Tierarzt ausgestellt wurde. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei der Einreise gefordert und wird bei Einreise kontrolliert. Eine einmalige Impfung gilt bei Einreise als lebenslanger Nachweis. Gabun gehört zum Gelbfieberendemiegebiet Afrikas.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica (P. falciparum).

    Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG.
    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

    • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
    • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

    • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

    Virale hämorrhagische Fieber

    Ein Charakteristikum dieser Virusinfektionen (Gelbfieber, Ebola und Marburg Virus u.a.) ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankungen sind mit einer hohen Sterberate assoziiert.
    Für alle hämorrhagischen Fieber (außer Gelbfieber) stellt der ungeschützte Kontakt zu Erkrankten, insbesondere deren Körperflüssigkeiten, ein hohes Risiko dar.

    • Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.
    • Meiden Sie erkrankte Personen und deren Körperflüssigkeiten.
    • Meiden Sie Fledermaushöhlen und sonstige Nistplätze dieser Tiere.
    • Meiden Sie den Kontakt mit rohem Wildfleisch, insbesondere von Affen („bush meat“).
    • Meiden Sie Schlachthöfe oder andere Tierschlachtungen und den Kontakt zu Tierblut.
    • Wenden Sie Hautabwehrmittel gegen Mücken und Zecken an, auch tagsüber.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Meist fehlen auch gut ausgebildetes medizinisches Fachpersonal sowie englischsprachige Mediziner.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  4. Letzte Änderungen:

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Aktuelle Sicherheitslage

    Im Zuge der verschlechterten Sicherheitslage in Ecuador (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Ecuador) hat Peru für die fünf an Ecuador grenzenden Regionen im Norden des Landes (Tumbes, Piura, Cajamarca, Amazonas und Loreto) den Notstand ausgerufen und die Präsenz des Militärs und der Polizeibehörden verstärkt. Die Landgrenzen zu Ecuador bleiben für den Personenverkehr geöffnet.

    Aufgrund einer Anordnung des ecuadorianischen Innenministeriums, wonach alle nicht in Ecuador lebenden Ausländer bei Einreise auf dem Landweg ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, kann es zu Verzögerungen bei oder Verweigerungen der Einreise von Peru nach Ecuador kommen, siehe Reiseinfos.

    In verschiedenen Regionen des Landes gilt ebenfalls weiterhin der Notstand, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

    Während des Notstands sind einige von der Verfassung geschützten Rechte der Bevölkerung eingeschränkt, so u.a. das Recht auf Versammlungsfreiheit und Bewegungsfreiheit, aber auch das Recht auf Unverletzbarkeit des Wohnraums. Zum anderen wird dem Militär die Möglichkeit eröffnet, die Polizei bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

    Im Amazonasgebiet Loreto besteht ein Konflikt um die Erdölförderung, der teilweise zur Blockade des Schiffsverkehrs auf dem Ucavali (Canal Puinahua) führt. 

    • Informieren Sie sich bei der peruanischen Regierung über die Straßensituation bezüglich Blockaden und anderer Unterbrechungen. Planen Sie hinreichend Zeit ein und machen Sie ggf. alternative Reisepläne.
    • Verfolgen Sie die aktuelle Sicherheitslage in den peruanischen Medien, so z.B. über den Kanal der peruanischen Polizei und bleiben Sie wachsam.
    • Folgen Sie den Anweisungen der peruanischen Behörden.
    • Halten Sie sich von Menschenansammlungen fern.
    • Fragen Sie ggf. in Ihrem Hotel nach, wie die Situation vor Ort aktuell ist, und gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. 
    • Bitte denken Sie auch daran, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.

    • Versuchen Sie nicht, die Straßenblockaden zu überwinden. Dies kann zu aggressiven Handlungen der Demonstranten führen. 

    • Begeben Sie sich nicht zum Flughafen, wenn Sie keinen bestätigten Flug haben, der Zutritt zum Flughafengebäude wird Ihnen nur gegen Vorlage eines Flugtickets gewährt.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Siehe auch Abschnitt Aktuelles – Aktuelle Sicherheitslage.

    Im Kampf gegen den Drogenhandel wurde in einigen Provinzen der Notstand ausgerufen. Betroffen sind Provinzen des sogenannten VRAEM, also das Gebiet der Flüsse Ene, Apurímac und Mantaro und Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte, es kommt dort dennoch weiterhin zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Mit Einschränkungen im Reiseverkehr ist dort zu rechnen.

    • Meiden Sie grundsätzlich Demonstrationen sowie die Elendsviertel in Großstädten.
    • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden zu passieren, sondern weichen Sie aus oder warten Sie die Normalisierung der Lage ab.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate in Peru und das Risiko, Opfer von Überfällen, Diebstählen oder Entführungen zu werden, ist insbesondere in den Elendsvierteln der Großstädte, im öffentlichen Nahverkehr, an Busbahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Märkten hoch.
    Besonders in den Regionen um Ica, Arequipa, Puno sowie zwischen Puerto Maldonado und Cusco gibt es vereinzelte nächtliche Überfälle auf Überlandbusse; vereinzelt kommt es zu sexuellen Übergriffen und Waffengewalt.
    Auch auf den Strecken von Huánuco über Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto und weiter nach Yurimaguas bzw. nach Pucallpa wurden Überlandreisende überfallen.
    In Lima kommt es besonders abends in der Innenstadt und in den auch von Touristen häufig besuchten Bezirken Miraflores und Barranco zu Diebstählen, ebenso auf Märkten und in Busbahnhöfen.
    Beim Besuch von Bars und Diskotheken kann es zum Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen.

    Insbesondere in Lima, Arequipa und Cusco sind Taxifahrer gelegentlich in Verbrechen wie Raub und Vergewaltigung involviert. Mit „Express-Entführungen“ werden Betroffene gezwungen, Bargeld am Geldautomaten abzuheben. Raubüberfälle erfolgten auch wiederholt während des Taxitransfers vom Flughafen Lima „Jorge Chavez“, der am Rande der Stadt in Callao liegt.

    Touristen wurden des Öfteren gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Hierzu wurden diese oftmals längerfristig über das Internet angeworben mit dem Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

    • Seien Sie abends in der Innenstadt von Lima und den Bezirken Miraflores und Barranco wie auch immer in Menschenmengen besonders vorsichtig.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
    • Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
    • Führen Sie keine nächtlichen Bus- und Überlandfahrten durch.
    • Organisieren Sie den Flughafentransfer nach Lima nur über die innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen lizensierten Taxi- und Busgesellschaften.
    • Nutzen Sie nur Taxis von offiziell zugelassenen Unternehmen, nehmen Sie kein Taxi von der Straße.
    • Seien Sie nachts möglichst nicht allein unterwegs und halten Sie sich immer in gut beleuchteten Straßen und Zonen auf.
    • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr und provozieren Sie die Täter nicht.
    • Achten Sie bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte wie Nachtwächter, Hotelsafe und Zimmertelefon.
    • Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine Getränke von Unbekannten an.
    • Tragen Sie bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper.
    • Verzichten Sie auf das öffentliche Vorzeigen von großen Geldbeträgen oder wertvollem Schmuck und Uhren und bewahren Sie diese in Fahrzeugen außer Sichtweite auf.
    • Rufen Sie im Notfall die „Policía de Turismo“ (Touristenpolizei) in Lima in der Calle General Vidal 230, Tel. +511 4601060, 4600849, 4600921.
    • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks, siehe auch Abschnitt Strafrecht.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter und insbesondere bei Lockangeboten (z.B. Angebote über das Internet, auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen) skeptisch und wenden Sie sich ggf. an die Polizei.

    Natur und Klima

    Erdbeben

    Peru liegt in einer sehr seismisch aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben kommen kann.

    Vulkane

    Die Vulkane Sabancaya und Ubinas im Süden des Landes sind weiter aktiv. Es kommt vor allem zum Ausstoß von Asche, im Umkreis des Vulkans Ubinas wurden Evakuierungen angeordnet. Einschränkungen im Reiseverkehr in dieser Region gab es jedoch bisher nicht.

    Überschwemmungen

    Das Klima ist im östlichen Amazonasgebiet feuchttropisch, im Hochland herrscht tropisches Hochgebirgsklima. An der Küste ist es im Sommer heiß und im Winter kühl.
    Insbesondere in der Regenzeit von Dezember bis März können starke Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Behinderungen und Gefährdungen im Reiseverkehr führen. Hiervon können auch touristische Sehenswürdigkeiten betroffen sein, so etwa in der Region Cusco, wo sich die Inkastadt Machu Picchu und der „Inka-Trail“ befinden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Halten Sie sich über die lokale Lage über die regionalen Büros der peruanischen Touristeninformation “iPeru“ und die Medien informiert und beachten Sie Hinweise der staatlichen Behörde für Katastrophenschutz (INDECI).
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Ausreisen über den Landweg von Peru nach Ecuador

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitskrise im Nachbarland Ecuador muss beim Grenzübertritt von Peru nach Ecuador auf dem Landweg ab sofort ein aktuelles apostilliertes Führungszeugnis aus dem Staat, in dem Reisende in den letzten fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, vorgelegt werden. Weitere Informationen (auch über evtl. Ausnahmen) bieten die Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador.

    Infrastruktur/Verkehr

    Der technische Zustand der Kleinflugzeuge, die vom Flughafen „Maria Reiche“ in Nazca für Flüge über die Nazca-Linien eingesetzt werden, sowie die Qualifikation der Piloten und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften entsprachen in der Vergangenheit nicht europäischem Standard. So kam es zu mehreren Zwischenfällen und mehreren Abstürzen mit Todesfolgen. Die Standards am Flughafen in Pisco, wo ebenfalls Überflüge der Nazca-Linien angeboten werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen besser.

    Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können über die gesamte Länge mit privaten Pkws oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die „Sierra“ (Andenhochland) nach Cajamarca, Huaraz (Callejón de Huaylas) Chanchamayo, von Pisco nach Ayacucho, von Nazca nach Cusco und weiter nach Puno, und nach Arequipa, einschl. Cañón de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno. Im Landesinneren sind einige weitere Hauptverbindungsstraßen gut ausgebaut. In abgelegenen Gegenden sind Verbindungen zwischen größeren Orten oft nicht befestigt und im Hochland gelegentlich – insbesondere wegen Erdrutschen während der Regenzeit – nicht oder nur schwer befahrbar.

    Unfälle von Überlandbussen mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten passieren häufig, auch auf dem Weg nach Machu Picchu mit dem Bus über Santa Teresa und Hidroelectrica, wo unbefestigte Gebirgsstraßen befahren werden. Sicherer ist die Anreise nach Machu Picchu mit dem Zug über Aguas Calientes.

    • Informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen und zu erwartenden Witterungsbedingungen.

    Die Nutzung innerperuanischer Flüge und die Mitnahme in Überlandbussen ist nur gewährleistet, wenn ein Pass (bei Busreisen reicht zumeist eine Passkopie) vorgelegt werden kann. Eine Diebstahlsanzeige ist nicht mehr ausreichend.

    • Bei Passverlust wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an das Büro des für den Amtsbezirk zuständigen Honorarkonsuls.
    • Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt; siehe auch Abschnitt Gesundheit. Notfallmedizinische Dienstleistungen entsprechen, vor allem außerhalb Limas, nicht dem europäischen Niveau.
    • Führen Sie keine Nachtfahrten mit eigenem Fahrzeug durch; es besteht ein erhöhtes Unfall- und Überfallrisiko.
    • Bewahren Sie die an den Mautstationen (peajes) ausgegebenen Tickets gut auf, da Ihnen bei Unfällen oder Pannen damit kostenlose Hilfe zusteht; Notrufnummern sind auf dem Mautticket abgedruckt.
    • Nutzen Sie bei Überlandreisen mit dem Bus möglichst nur tagsüber und nur die landesweit operierenden, größeren Busunternehmen (z. B. Cruz del Sur, Peru Hop, Oltursa sowie Excluciva).
    • Nehmen Sie Dienstleistungen stets nur von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch und lassen Sie sich nicht „auf der Straße“ überreden. Fremdenführer sollten sich entsprechend ausweisen können. Die lokalen Büros von „iPeru“ helfen rund um die Uhr weiter.
    • Achten Sie bei Anreise mit Flussschiffen von Pucallpa oder Yurimaguas aus/nach Iquitos auf die Qualität des Anbieters und der eingesetzten Schiffe und nutzen Sie nur moderne Schiffe. Ansonsten besteht die Gefahr schlechter hygienischer Zustände und schlechter Verpflegung an Bord.
    • Führen Sie bitte stets Ihren Reisepass mit.
    • Wenden Sie sich bei Beschwerden über die Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen an das Amt für Verbraucherschutz INDECOPI.

    Wanderungen/Bergtouren/Besuch von Nationalparks

    Bergsteiger in der Region Ancash um die Stadt Huaraz können die peruanische Bergwacht „Unidad de Salvamento de Alta Montaña“ vorab kontaktieren. Einige der touristischen Zentren Perus liegen in großer Höhe wie z.B. Cusco auf 3.500, Titicacasee, Puno auf 3.800 und Arequipa auf 2.400 Metern.

    Die in manchen archäologischen Parks bestehenden Verbote von Picknicks, Lagerfeuern, Campen u. Ä. sollten unbedingt respektiert werden. Bei Verstößen muss mit Strafverfolgung gerechnet werden.

    • Buchen Sie in Iquitos Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße.
    • Berücksichtigen Sie die große Höhe der genannten Reiseziele bei Ihrer Reisevorbereitung und holen Sie ggf. vorherigen ärztlichen Rat ein, siehe Gesundheit.

    Führerschein

    Für touristische Aufenthalte werden der deutsche und der internationale Führerschein anerkannt. Eine spanischsprachige Übersetzung des nationalen deutschen Führerscheins ist allerdings empfehlenswert.
    Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

    Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

    Bei der Teilnahme an Schamanen-Ritualen in den peruanischen Urwaldregionen ist es durch den Genuss der halluzinogen wirkenden Mittel Ayahuasca und San Pedro bereits zu schweren Erkrankungen und sogar Todesfällen gekommen.

    • Lassen Sie sich vor der Teilnahme zu solchen Ritualen unbedingt bei „iPeru“ oder bei formell registrierten Tourismusagenturen beraten und nutzen Sie keinesfalls inoffizielle Anbieter.
    • Machen Sie offiziellen Anbietern vor einer Teilnahme unbedingt vollständige Angaben zum Gesundheitszustand, um Risiken zu minimieren.

    LGBTIQ

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen, auch bei Mitführung „nur“ kleinerer Mengen, mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von zwei bis 25 Jahren rechnen. Die Haftbedingungen in Peru sind hart und die Gefängnisse in der Regel extrem überbelegt. Hygienische Verhältnisse sowie die Versorgung mit Lebensmitteln sind schlecht.

    • Vermeiden Sie bitte jede Berührung mit Drogen aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
    • Führen Sie keinesfalls ohne vorherige Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde Kulturgüter aus. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und haben zudem die Einziehung der Kulturgüter zur Folge.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Peruanische Sol (PEN). Die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist grundsätzlich mit Kreditkarte, hingegen nur sehr eingeschränkt mit Debitkarte (Girocard) möglich. Mit Debitkarten des „V-Pay“-Systems sind grundsätzlich keine Barabhebungen möglich. Mit USD kann vielerorts direkt gezahlt werden.

    Bei Problemen mit der Geldversorgung können die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister in Anspruch genommen werden. EUR können zumindest in Lima, Arequipa, Puno und Cusco in Wechselstuben umgetauscht werden. Außerhalb größerer Orte ist der Umtausch von EUR und gelegentlich auch USD in PEN problematisch.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Perus sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Sollte der Pass nicht die erforderliche Gültigkeitsdauer enthalten, erfolgt eine Zurückweisung an der Grenze (beziehungsweise am Flughafen), auch wenn nur ein kurzer Aufenthaltszeitraum in Peru vorgesehen ist.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.

    Einreisekontrolle

    Bei der Einreise über einen der internationalen Flughäfen und Seehäfen (Kreuzfahrtterminals) werden die Einreise- und Aufenthaltsdaten elektronisch von der peruanischen Grenzbehörde erfasst. Die Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer werden nicht im Reisepass vermerkt; sie wird in der Regel nur mündlich mitgeteilt.

    Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 5 PEN pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann.

    Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugtickets vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.

    Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden.

    • Bitte beachten Sie: es wird nicht automatisch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen bewilligt, sondern diese bestimmt sich nach Ihren Angaben bei der Einreise.

    Bei einer nicht registrierten Einreise auf dem Land- oder Wasserweg gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen und Verzögerungen (mindestens zehn Tage) bei der Ausreise und im ungünstigen Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann. Manche Grenzübergänge (etwa bei Einreise aus Bolivien oder Ecuador) können nachts nicht besetzt sein, sodass die Registrierung dort nicht erfolgen kann.

    • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Grenzpersonal Ihre Einreise und die bewilligte Aufenthaltsdauer korrekt vermerkt.
    • Falls das Grenzpersonal Ihnen die bewilligte Aufenthaltsdauer nicht von sich aus mitteilt, fragen Sie nach, um eine Überschreitung zu vermeiden. Diese zieht eine Strafe nach sich.
    • Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg kümmern Sie sich bitte aktiv darum, einen Einreisestempel zu erhalten. Ohne diesen ist eine Ausreise aus Peru nicht möglich.
    • Reisen Sie möglichst tagsüber ein und suchen Sie notfalls bei nicht erfolgter Registrierung umgehend und spätestens im nächstgrößeren Ort die Einwanderungsbehörde auf.

    Verlängerung des Aufenthalts

    Eine Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nicht möglich.
    Detaillierte Informationen sind in spanischer und englischer Sprache bei der „Superintendencia Nacional de Migraciones“ oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland erhältlich.

    Sollte ein Daueraufenthalt in Peru angestrebt werden, muss das entsprechende notwendige Einreisevisum bei der für den Wohnort zuständigen peruanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für die dann in Peru zu beantragende Aufenthaltsgenehmigung wird ein aktuelles deutsches Führungszeugnis mit Apostille und Übersetzung benötigt. Dies sollte bei Einreise mitgeführt werden.

    Ein- oder Ausreise über die USA

    Minderjährige

    Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörde für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, die Vorlage einer von einem peruanischen Notar  oder von der zuständigen peruanischen Auslandsvertretung ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:

    • für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 183 Tagen;
    • für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru oder bei einem Aufenthalt in Peru von mehr als 183 Tagen.
    • Beachten Sie hierzu die Informationen (auf Spanisch und Englisch) der Einwanderungsbehörde "Migraciones".

    Einfuhrbestimmungen

    Informationen über Zollvorschriften in Peru auf Spanisch und Englisch bietet die peruanische Zollbehörde.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.

    Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt.

    Beim Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u. ä. per Post oder Kurier nach Peru ist die Zollauslösung kostspielig und zeitaufwändig. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten. Eine Inanspruchnahme deutscher Vertretungen ist hierfür nicht möglich.

    Einreise mit einem Fahrzeug

    Die temporäre Einfuhr eines Pkws oder Motorrads für Reisen in Peru ist möglich, aber kompliziert. In aller Regel erteilen die peruanischen Zollbehörden Genehmigungen für 90 Tage, die nicht verlängert werden können. Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig ausgeführt wird, ist das Risiko einer Beschlagnahmung oder Enteignung sehr hoch.

    Heimtiere

    Für Heimtiere muss am Schalter des National Agricultural Sanitation Service (SENASA) die Ausstellung der Einfuhrlizenz („licencia de internación“) gegen eine Gebühr in Höhe von rund 50 EUR beantragt werden. Hierfür müssen ein mind. 30 Tage, höchstes 12 Monate altes Impfzeugnis gegen Tollwut sowie ein max. zehn Tage vor Ankunft ausgestelltes Gesundheitszeugnis mit Auflistung aller Impfungen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Peru in Berlin.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Dengue-Fieber

    Seit Beginn des Jahres 2024 steigen die Dengue-Fälle kontinuierlich an und sind im Februar bereits doppelt so hoch wie im gleichen Monat 2023. Der Höhepunkt der Dengue-Epidemie wird im Mai 2024 erwartet. Die Regierung hat für große Teile des Landes am 26. Februar 2024 den Gesundheitsnotstand ausgerufen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

    • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz. Mückenschutzmittel sind im Land zwar verfügbar, aber nicht alle in der notwendigen Konzentration. Sie sollten daher zumindest für den Anfang aus Deutschland mitgebracht werden.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Der Impfstoff ist im Land derzeit nicht verfügbar.

    Impfschutz

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, die in Gebiete unterhalb von 2.300 m in folgenden Regionen reisen: Amazonas, Loreto, Madre de Dios, San Martín, Ucayali, Puno, Cusco, Junín, Pasco, Huánuco, hoher Norden von Apurímac, hoher Norden von Huancavelica, Norden und Nordosten von Ayacucho und der Osten von Piura. In Gebieten oberhalb von 2.300 m (inklusive der Stadt Cusco, Lima, Machu Picchu und dem Inka Trail) ist keine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Peru kommend kann der Nachweis der Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Siehe Aktuelles

    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern,Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen mit möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten.Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. Der Impfstoff ist im Land derzeit nicht verfügbar.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender dämmerungs- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Personen nicht selten tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Hohes Risiko in der Provinz Loreto (hier überwiegenden Malaria tropica) und den nördlichen Regionen der Provinz Amazonas, nordöstliche Teilgebiete der Provinz San Martín. Geringes Risiko besteht in den Provinzen über 2.500 m östlich der Anden und im Stadtgebiet von Iquitos.

    Minimales Risiko im Rest des Landes über 2.500 m einschließlich der nördlichen Provinzen im Westen der Anden (Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad u.a.). Malariafrei sind Lima, die Provinzen westlich der Anden südlich der Provinz Libertad sowie die touristischen Hochlandgebiete (Cusco, Machu Picchu, Titicacasee). Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

    Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen, siehe Malaria.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

    • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
    • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria; Oropouche)
    • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Oropouche-Fieber

    Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht.

    Die Mehrzahl der Fälle tritt in den auch touristisch frequentierten Departamentos Madre de Dios, Cusco, San Martín, Cajamarca, Loreto und Ayacucho auf.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

    Durchfallerkrankungen

    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

    Seit Mai 2019 wird zudem in Lima, Junín, La Libertad (einschließlich Trujillo), Lambayeque (einschließlich Chiclayo) und Piura Regionen über mehr als 200 Fälle des neurologischen Guillan-Barre-Syndrom berichtet. Die Ursache ist vermutlich auf einen durch die Atemwege oder Lebensmittel übertragenen Krankheitserreger zurückzuführen. Für Reisende besteht ein minimales Risiko. Reisende in Risikobereichen sollten jedoch Vorsichtsmaßnahmen für Lebensmittel und Getränke sowie Maßnahmen zur Händehygiene beachten.

    Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen.

    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Leishmaniasis

    Landesweit kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch selten die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

    In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

    Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

    • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

    Poliomyelitis

    In Peru ist es 2023 zu einem Fall von Poliomyelitis (Kinderlähmung) durch mutierte Impfviren des Typs VDPV1 gekommen. Bekämpfungsmaßnahmen wurden durch die Landesbehörden eingeleitet. Trotz des Poliomyelitis-Falls wird Peru von der WHO bisher nicht als Staat, in dem cVDPV1 zirkuliert und von dem ein potentielles Risiko für eine internationale Ausbreitung ausgeht (Kategorie 1) eingeordnet. Dies würde bei Nachweis von Polio-Viren im Abwasser oder weiteren Polio-Fällen geschehen, siehe Poliomyelitis (Kinderlähmung). Aktuell wird noch kein Impfnachweis bei Ausreise entsprechend den WHO-Vorgaben gefordert.

    Leptospirose

    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

    Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

    Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe auch Leptospirose.

    Höhenkrankheit („Soroche“)

    In Lagen über 2.500 m häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung (s. Höhenkrankheit) durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger. Mate de Coca hat keine sichere vorbeugende Wirkung. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.

    HIV/AIDS

    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Medizinische Versorgung

    Das medizinische Versorgungsangebot ist in Lima im privaten Sektor z. T. auf international hohem Standard. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen meist defizitär strukturiert.
    In der Regel reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  5. Letzte Änderungen: 

    Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Protest und Blockadeaktionen polnischer Landwirte

    Derzeit kommt es zu Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte, dies kann auch die Grenzübergänge nach Deutschland betreffen.

    • Berücksichtigen Sie die Verkehrseinschränkungen bei Ihrer Reiseplanung und umfahren Sie den Bereich weiträumig.
    • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.

    Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation

    Seit 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

    Situation an der Grenze zur Ukraine

    Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

    Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

    • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.

    Situation an der Grenze zu Belarus

    Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

    Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

    Situation an der Grenze zu Kaliningrad

    An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es (vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen) zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu 23 Stunden können dort nicht ausgeschlossen werden.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Kriminalität

    In größeren Städten, den touristischen Zentren und Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

    In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.O.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.

    Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
    Für geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen.

    • Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
    • Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit.

    Natur und Klima

    Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern.

    Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen.

    Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein.

    • Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung.
    • Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein.
    • Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze entfallen, stichprobenartige Kontrollen oder die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind jedoch möglich. Infolgedessen kann es immer zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

    Infrastruktur/Verkehr

    Siehe Aktuelles

    Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

    Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
    Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

    In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
    Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.

    Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

    Seit 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t. Aktuelle Informationen über mautpflichtige Straßen in Polen bietet diese Karte.
    Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

    Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

    Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
    Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
    Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

    Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

    In manchen Fällen (besonders hoher Alkoholgehalt im Blut, Straftaten und Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstäter, etc.) wird das entsprechende Kfz konfisziert oder der Fahrer zur Zahlung des Gegenwerts des Fahrzeugs verpflichtet.

    Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
    Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

    An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein ist gültig.

    LGBTIQ

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten.

    Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

    Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Złoty (PLN). Bankkarten (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) und gängige Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende im Vorfeld sorgfältig über den aktuellen Wechselkurs des PLN informieren, da der angewandte Wechselkurs bis zu 10% zu Ungunsten des Karteninhabers variieren kann. Bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte (vor Buchung Bezahlung in PLN angeben) wird der günstigere Interbanken-Wechselkurs verwendet.

    In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

    Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.

    Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

    Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen.

    Einfuhrbestimmungen

    Siehe Aktuelles

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 EUR oder höher ist in der EU deklarationspflichtig.

    Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.

    Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

    Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.

    Heimtiere

    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen FSME und Hepatitis B angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. 

     

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutzvor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine  Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise