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Tarifeinheitsgesetz ist ein erster Schritt

Aber Chance für mehr Tariffrieden im Luftverkehr wird vertan

„Wir begrüßen, dass die Koalition mit dem Beschluss eines Tarifeinheitsgesetzes einen ersten Schritt zur Stärkung  der Befriedungs- und Ordnungsfunktion von Tarifverträgen gehen will. Allerdings wird die Chance vertan, auch für den Luftverkehr wirkungsvolle Regeln für mehr Tariffrieden zu schaffen“, sagte Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) anlässlich der heutigen Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes durch den Bundestag.

Das Tarifeinheitsgesetz stellt Regeln auf, die sogenannte Tarifkollisionen, also den schädlichen Aufschaukelungswettbewerb mehrerer unterschiedlicher Gewerkschaften, verhindern soll. Alle wesentlichen Streiks der letzten Jahre im Luftverkehr sind aber nicht auf solche Tarifkollisionen zurückzuführen. Vielmehr ist der Tarif-Unfrieden im Luftverkehr vor allem eine Folge der Struktur des Luftverkehrs: Jeder Tarifkonflikt in einem der vielen am Luftverkehr beteiligten Einzelunternehmen oder bei mitwirkenden Dienstleistern der öffentlichen Hand kann jedes Mal nahezu den kompletten Luftverkehr lahmlegen.

„Deswegen brauchen wir für diesen speziellen Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur Regeln für Tarifkonflikte“, sagte von Randow. Nach Ansicht des BDL sind dies vor allem Ankündigungsfristen und eine vorgeschaltete Schlichtung. „Damit wird in keiner Weise das Streikrecht in Frage gestellt. Es würde lediglich die Bestimmung, dass ein Streik nur die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel,  sein sollte, mit Leben gefüllt.“ Darüber seien sich nahezu alle Experten einig. Auch zahlreiche Abgeordnete der Koalition sähen dies so. Aber es habe bei der Mehrheit der  Koalition die Bereitschaft gefehlt, diese Erkenntnis in gesetzliche Regeln zu gießen, so von Randow. 

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