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Reise- und Sicherheitswarnungen

Aktuelle Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  1. Letzte Änderungen: 

    Aktuelles: gewaltsame Auseinandersetzungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2024 kam es in Bischkek zwischen Kirgisen und Staatsangehörigen verschiedener südostasiatischer Länder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Verletzten. Eine Ausweitung der Auseinandersetzunge ist nicht auszuschließen.

    - Vermeiden Sie Menschenansammlungen

    - Folgen Sie den Anweisungen der kirgisischen Sicherheitskräfte

    - Halten Sie sich über die örtlichen Medien informiert

    Sicherheit

    Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten.

    Innenpolitische Lage

    Im September 2022 kam es in der südlichen Region Batken zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Die Lage blieb seitdem ruhig, weitere Kämpfe und Schusswechsel im Grenzgebiet können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

    Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden.

    • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
    • Meiden Sie die Grenzregion zu Tadschikistan weiträumig.
    • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Terrorismus

    Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. Ende August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.

    Kriminalität

    Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen haben auch Ausländer an hoch frequentierten Orten zum Ziel. In der bei Dunkelheit teilweise schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu Überfällen gekommen. Infolge der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat die Kriminalität, vor allem in der Hauptstadt, zugenommen, bewegt sich aber immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Kriminelle haben sich vereinzelt als Polizisten in Uniform oder in Zivil ausgegeben. Vereinzelte Sexualdelikte wurden besonders aus abgelegenen Gebieten gemeldet.

    • Seien Sie bei Dunkelheit lieber mit dem Taxi unterwegs. Angesichts allgemeiner Kriminalität ist vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit Vorsicht geboten.
    • Seien Sie an typischerweise von Ausländern hochfrequentierten Orten besonders wachsam, z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars sowie aufgrund von Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren.
    • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand, da die Gewaltschwelle niedrig sein kann.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Kirgisistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

    Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist noch eingeschränkt.

    Überlandfahrten bei Nacht sind wegen der teilweise sehr schlechten Straßen, Erdrutschen, freilaufenden Viehs, des häufig unsicheren technischen Zustands der Fahrzeuge und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

    Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden.

    Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

    • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen.

    Führerschein

    Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

    Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

    Wanderungen und Trekking-Touren

    Es gibt in Kirgisistan keine organisierte Bergrettung. Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

    • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände nur mit ortskundiger Begleitung.
    • Verzichten Sie auf „wildes Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
    • Bedienen Sie sich auch aus Sicherheitsgründen beim Besuch entlegener Gegenden möglichst sprach- und ortskundiger Begleitung.
    • Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können.

    Grenzgebiete

    In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbote); es besteht zudem Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.
    Grenzübergänge können kurzfristig geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze jedoch für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

    • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
    Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen“ konfrontiert.

    • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
    • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
    • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin.
    • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

    LGBTIQ

    Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.

    Im August 2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen“ verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über LGBTIQ-Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist verboten.

    Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft, meist mit Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren.

    Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur selten. Die Bargeldabhebung mit Karten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos.

    Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in den größeren Städten möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

    Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum.

    Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung oder online in Form eines E-Visums eingeholt werden muss. 

    Ausländer, die den 60-tägigen visumsfreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

    Alternativ kann online ein E-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

    Registrierung

    Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
    Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von E-Visa.

    Ein- und Ausreise über Tadschikistan

    Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Die Überquerung zu touristischen Zwecken ist laut Auskunft der kirgisischen Behörden an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist die Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann. Schwierigkeiten bei der Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabak sowie 1,5 l Alkohol und 2 l Wein können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

    Einreise mit dem Pkw

    Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer grundsätzlich möglich. Ohne Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

    Heimtiere

    Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Tuberkulose

    Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

    Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

    Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten; die Datenlage ist allerdings spärlich.

    Bruzellose

    Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss nicht ausreichend gekochter Tierprodukte übertragen werden. Vom Genuss roher Milchprodukte ist unbedingt abzuraten.

    Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

    Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu Tieren wird empfohlen.

    Milzbrand (Anthrax)

    Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

    Geografisch bedingte Erkrankungen

    Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

    • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

    Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
    Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
    Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  2. Letzte Änderungen: 

    Einreise und Zoll - Reisedokumente; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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    Aktuelles

    Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet(mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
    Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Derzeit kommt es in Ägypten immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

    Am 8. Oktober 2023 hat ein Polizist an einer touristischen Stätte in Alexandria zwei israelische Touristen und einen ägyptischen Tourguide erschossen. Der Polizist wurde von den ägyptischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Es handelt sich um einen Einzelfall.

    Am 27. Oktober 2023 kam es zum Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen) in den Orten Taba und Nuweiba auf dem Sinai. Mehrere Menschen wurden verletzt.

    Die Sicherheitslage in Ägypten ist dennoch insgesamt weiterhin stabil und ruhig.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen.
    • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet(mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
    Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten. 

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Terrorismus

    Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richteten sich in der Vergangenheit meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige. Zuletzt forderte 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.

    Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

    • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
    • Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Sinai-Halbinsel

    Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet -mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
    In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
    Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

    Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen, unübersichtlichen Sicherheitslage allenfalls in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.

    Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

    • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
    • Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
    • Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

    Übrige Landesteile

    Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

    Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

    Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

    • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
    • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
    • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.

    Innenpolitische Lage

    Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
    Demonstrationen können weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
    Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

    Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, kann zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.

    • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
    • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebiet vor Moscheen weiträumig
    • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
    • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
    • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

    Minengefahr

    Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

    • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen kommen vor. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.

    • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
    • Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
    • Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.

    In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. Zuletzt wurde im Juni 2023 in Hurghada eine Person in Strandnähe durch einen Hai getötet; im Sommer 2022 kam es zu zwei ähnlichen Vorfällen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

    Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.

    Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.

    Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. –schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.

    Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.

    Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.

    Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

    Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
    Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
    Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
    Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.

    • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
    • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
    • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
    • Vermeiden Sie Nachtfahrten.
    • Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.
    • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

    Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

    Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

    In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

    Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.

    Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

    Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

    Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.

    Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Debitkarten (Girocard) nur bei Banken, möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
    Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja*, nicht mit manuell geänderter Gültigkeit

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
    Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

    * Es ist seit kurzem zu Zurückweisungen gekommen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
    Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

    • Beachten Sie, dass es sich bei  „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt.
    • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumkategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.

    Visum vor der Einreise

    Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristen-Visum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

    Visa bei Einreise (on arrival)

    Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

    Ausreise

    Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.

    Hinweise für Doppelstaater

    Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

    Einreise aus Israel

    Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

    Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.

    Minderjährige

    Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

    Einfuhrbestimmungen

    Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

    Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

    Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

    In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

    Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise, ohne die entsprechenden Genehmigungen, zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.

    • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

    Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

    • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend STIKO-Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend WHO-Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken  übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome.

    Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Hepatitis C

    Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

    • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt,  auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)

    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.

    • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

    Medizinische Versorgung

    In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  3. Letzte Änderungen: 

    Sicherheit - Kriminalität

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die innenpolitische Lage hat sich nach den Wahlen im Dezember 2022 beruhigt. Bei vereinzelt auftretenden Demonstrationen können gewaltsame Auseinandersetzungen allerdings nicht ausgeschlossen werden.

    • Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, Handtaschenraub und Wohnungseinbrüche kommen vor. Bei Raubüberfällen, die vorwiegend in einsamen und schlecht beleuchteten Gegenden und Straßen erfolgen, kommt es gelegentlich auch zu Gewaltanwendung.

    Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften wie Schlafsälen (Dorms) der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

    Vereinzelt kommt es in Bars und Nachtclubs zum Einsatz von K.-o.-Tropfen, insbesondere gegenüber alleinreisenden Frauen und in der Folge zu sexuellen Übergriffen.

    • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Spaziergänge in der Stadt, in abgelegenen Gegenden und auf schlecht beleuchtete Straßen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie gerade in Stadtzentren, wo sich Bettler und Gruppen Jugendlicher aufhalten, besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Verriegeln Sie immer die Fahrzeugtüren, insbesondere wenn Sie an einer Ampel anhalten (eigenes Pkw oder Taxis).

    • Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie nicht selbst als Anhalter.
    • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
    • Halten Sie Ihre Antivirussoftware und Sicherheitseinstellungen auf aktuellem Stand. Hackerangriffe sind in Fidschi nicht unüblich.

    Natur und Klima

    Das Klima ist tropisch. Von Anfang November bis Ende April ist Wirbelsturm-Saison. In dieser Zeit muss insbesondere an den Küsten mit Zyklonen und intensiven Regenfällen und in der Folge mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.

    Reiseinfos

    Zuständige Auslandsvertretung

    Zuständig für Fidschi ist die Deutsche Botschaft Suva, die jedoch nur Nothilfe leistet. Die Erteilung von Visa und Rechts- und Konsularaufgaben übernimmt die deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland.

    In Notfällen kann auch die deutsche Honorarkonsulin in Nadi/Fidschi um Unterstützung gebeten werden.Fidschi unterhält selbst keine Botschaft in Deutschland. Die nächste diplomatische Vertretung der Republik Fidschi ist in Genf/Schweiz.

    Infrastruktur/Verkehr

    Auf größeren Inseln gibt es Busverbindungen, ebenso existiert ein Inlandsflugnetz. Busse sind jedoch nicht immer verkehrssicher; Vorsicht ist geboten.

    Es herrscht Linksverkehr. Die wichtigsten Straßen sind zwar asphaltiert, aber eng und unüberschaubar; speziell die Straße zwischen Suva und Nadi gilt als riskant. 

    Von Überlandfahrten ab Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.

    Es gilt ein Tempolimit von 50 km/h innerhalb und 80 km/h außerhalb von Ortschaften. 

    Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere aufgrund der sehr engen und kurvenreichen Straßenverhältnisse kann es zu schweren Verkehrsunfällen kommen. Auch besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls durch plötzlich auftauchende Tiere wie Kühe, Hunde, Schweine und Pferde. 

    Bei schweren Verletzungen ist eine rechtzeitige medizinische Versorgung nicht gesichert, Rettungssanitäter erreichen in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden.

    Es wird dringend davon abgeraten, nach Einbruch der Dunkelheit in Städten und Dörfern spazieren zu gehen, insbesondere dort, wo keine eigens ausgewiesenen Fußgängerwege vorhanden sind. Schlechte Straßenverhältnisse und unzureichende Straßenbeleuchtung machen Fußgänger schwer erkennbar. Es wird empfohlen, stets ausgewiesene Fußwege, wo vorhanden, zu nutzen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Für kurzfristige Aufenthalte in Fidschi gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind zwar entkriminalisiert, jedoch ist die Akzeptanz in der ländlichen Bevölkerung diesbezüglich gering.

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.

    Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants grundsätzlich nicht gestattet.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Fidschi-Dollar (FJD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten (pauschale Gebühr: 10 FJD) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich (grundsätzlich mit einem Aufschlag von 2 bis 5%).

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Fidschis sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
    Bei Vorlage eines Rückflug- oder Weiterflugtickets in das Heimat- oder Wohnsitzland und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel wird bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit bis zu vier Monaten für touristische Zwecke erteilt. Die Aufenthaltsdauer wird unterschiedlich gehandhabt – sie variiert zwischen 30 Tagen und 4 Monaten.

    Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich.
    Bei Überziehen der erlaubten Aufenthaltsdauer kann eine 12-monatige bis unbegrenzte Einreisesperre verhängt werden.

    Für geschäftliche Zwecke wird die Einreiseerlaubnis lediglich für 14 Tage erteilt.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt, eine Anmeldung ist jedoch ab 10.000 FJD erforderlich.

    Derzeit können 200 Zigaretten oder 200 g Tabak bzw. Zigarren, 2,25 l Spirituosen beziehungsweise 4,5 l Wein oder Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von 1.000 FJD zollfrei eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr dieser Gegenstände liegt bei 17 Jahren.

    Fidschi hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. 

    Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr vieler, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigter Güter bzw. Souvenirs, ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen geahndet. 

    Heimtiere

    Bei der Einfuhr von Heimtieren findet das fidschianische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur und Bluttests). Weiterhin müssen eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den fidschianischen Behörden beantragt werden. Nach Einreise in Fidschi wird das betreffende Tier zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Bestimmte Hunderassen dürfen nicht nach Fidschi eingeführt werden. Weitergehende Informationen bietet Biosecurity Authority Fiji.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Fieber breitet sich im Inselstaat stark aus. Die Mehrzahl der Erkrankungen werden in der Western, Central und Northern Division registriert.
    Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tollwut

    Das Tollwutrisiko wird in Fidschi als sehr gering eingeschätzt. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobulin sind im Land nicht verfügbar. Eine Impfung vor der Reise ist nur in Ausnahmefällen notwendig.

    Leptospirose

    Diese bakterielle Infektion wird vorrangig in den Sommermonaten durch Kontakt mit Oberflächenwasser, das durch Nagetierausscheidungen kontaminiert ist, übertragen. Meist verläuft die Erkrankung wie ein grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es jedoch zu einer schwerwiegenden Beteiligung der Leber und Nieren kommen, siehe Leptospirose.

    • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung und reise- und tropenmedizinischer Beratung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

    Typhus

    Diese bakterielle Erkrankung wird i.d.R. durch kontaminiertes Wasser oder Lebensmittel übertragen. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Typhus-Ausbrüche berichtet. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Typhus-Impfstoffe sind vorhanden, bieten jedoch keinen umfassenden Schutz.

    • Achten Sie auf eine gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Lassen Sie sich bzgl. einer Impfung reisemedizinisch beraten.
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Typhus.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Fidschi entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht deutschem Standard. Die Hauptkrankenhäuser Fidschis befinden sich in Suva, Sigatoka, Lautoka, Ba, Savusavu, Taveuni, Labasa und Levuka. Auf allen größeren Inseln sind ferner Kliniken und medizinische Versorgungseinrichtungen mit zumindest rudimentärer Ausstattung vorhanden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  4. Letzte Änderungen:

    Sicherheit – Innenpolitische Lage
    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich

    • Provinz Tavush: die Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich davon,
    • Provinz Ararat: das DorfJerasch (Yeraskh) und dieM2 zwischen Jerasch und Kerki,
    • Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,
    • Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),
    • Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze.

    wird gewarnt.

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Seit Anfang Mai kommt es in Eriwan und einigen Gebieten im Norden Armeniens verstärkt zu bislang friedlich verlaufenden politischen Demonstrationen. Aufgrund von Straßensperrungen und Blockaden muss mit sporadischen Verkehrsbehinderungen in Eriwan und auf Straßen im Norden gerechnet werden. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.

    Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.

    • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtsein.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.

    Grenzgebiet zu Aserbaidschan

    Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

    Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Auf dieser Straße kann es derzeit aufgrund aktueller politischer Entwicklungen zu Demonstrationen und Straßensperrungen kommen.

    Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kam es in der Vergangenheit immer wieder  zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.

    • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
    • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
    • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
    • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Kriminalität

    Armenien verzeichnet eine gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche können vorkommen.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten, Partnervermittlungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es immer wieder zu Erdbeben kommt.

    Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schneereiche Winter.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.

    Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung und Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen teilweise fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Es besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

    Verkehrsregeln werden in Armenien teilweise nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000 EUR für Sachschäden, sodass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Bei Kfz-Versicherungsstreitigkeiten, die nur gerichtlich geklärt werden können, muss ein armenischer Rechtsanwalt auf eigene Kosten beauftragt werden.

    • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
    • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
    • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung).

    Führerschein

    Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein armenischer Führerschein erforderlich.

    LGBTIQ

    Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierung. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle tätlicher Angriffe auf Touristen bekannt.

    Rechtliche Besonderheiten

    Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Das Fotografieren sowie das Filmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z.B. der Grenzübergänge und der Anlagen der U-Bahn in Eriwan) sollten unterbleiben.

    Zwischen Armenien und der Russischen Föderation, sowie zwischen Armenien und Iran bestehen Auslieferungsabkommen.

    Falls in einem der o.g. Staaten ein Haftbefehl besteht, schützt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit den Reisenden nicht vor einer möglichen Auslieferung.

    Wehrpflicht

    Jeder armenische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des armenischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-armenische Doppelstaater. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Armenien aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Armenien hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Armenien ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Armenien zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deutsch-Armenier gelten in Armenien ausschließlich als Armenier und unterliegen somit den armenischen Gesetzen. Eine Hilfestellung ist nur sehr begrenzt möglich.

    Auch deutsche Männer armenischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der armenischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der armenischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Armenien mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter armenischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Die Deutsche Botschaft Eriwan unterstützt Betroffene mit offiziellen Anfragen beim Außenministerium, hat jedoch auf die Bearbeitungsdauer der armenischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

    Möglicher Verlust der armenischen Staatsangehörigkeit bei laufendem Einbürgerungsantrag in Deutschland

    Armenischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Armenien Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit wurde armenischen Staatsangehörigen wiederholt von den zuständigen Behörden bei Einreise der armenische Reisepass abgenommen, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen.

    • Vor einer Reise nach Armenien wird diesem Personenkreis empfohlen, den Abschluss des deutschen Einbürgerungsverfahrens abzuwarten.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Dram (AMD). USD-Noten neueren Datums und EUR können getauscht werden.

    Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in AMD zu erfolgen hat.

    Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.

    In der Innenstadt von Eriwan gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit ausländischen Debit- (Girocard) und Kreditkarten abgehoben werden kann, derzeit max. 150.000 AMD pro Abhebung.

    Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.

    • Prüfen Sie Ihre EUR-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in EUR sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind.
    • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Armenien sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Kinderreisepass: Ja
    • Dienstpass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Ausweisdokumente müssen über die Reise hinaus gültig sein.

    Sofern Reisende einen Einreise- bzw. Ausreisestempel für Aserbaidschan im deutschen Reisepass haben, müssen sie bei Einreise nach Armenien mit kurzer Befragung durch die armenischen Grenzbehörden rechnen. Die Einreise nach Aserbaidschan über die Landgrenze aus Armenien ist nicht möglich. Das betrifft auch die Region Bergkarabach (siehe Innenpolitische Lage) und den sogenannten „Latschin-Korridor“. Die Grenzen zur Türkei sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.

    Einreise

    Die Einreise nach Armenien muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.

    Eine Einreise nach Armenien mit einem beschädigten deutschen Reisepass ist nicht möglich. Einreisende mit beschädigtem Reisepass werden von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie dürfen den Transitbereich nicht verlassen, auch nicht zur Stellung eines Antrags auf einen Reiseausweis zur Rückkehr oder einen vorläufigen Reisepass bei der Deutschen Botschaft Eriwan, und werden mit dem nächsten Flug zu ihrem Abflugort zurückgeschickt.

    Ausreise

    Eine Ausreise aus Armenien nach Deutschland ist mit einem beschädigten, deutschen Reisepass nicht möglich.

    Die Ausreise aus Armenien für armenische oder andere nicht-deutsche Staatsangehörige nach Deutschland mit einer deutschen Fiktionsbescheinigung ist nicht möglich. Eine Ausreise ist nur mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel (in Form der Scheckkarte) möglich. Reisende, die nur über eine deutsche Fiktionsbescheinigung verfügen, werden beim Abflug von den armenischen Grenzbeamten zurückgewiesen. Sie müssen ein nationales Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Eriwan beantragen und dazu ihren Antragstermin online buchen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mehrere Wochen.

    Visum

    Deutsche und EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum.

    Längerfristiger Aufenthalt

    Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular eine Verlängerung zu beantragen.
    Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.

    Minderjährige

    Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen. In der Praxis wird aber bei Minderjährigen bei Einreise mit einem Elternteil auf die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils meist verzichtet.
    Alleinreisende Minderjährige benötigen jedoch eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreters mit Übersetzung ins Armenische oder Russische.

    Informationen zu möglichen Ausreiseproblemen wehrpflichtiger Doppelstaater und eingebürgerter Deutscher armenischer Herkunft siehe Reiseinfos, rechtliche Besonderheiten.

    Ausreise in Nachbarländer

    Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

    Es gibt folgende für Ausländer passierbare Grenzübergänge von Armenien nach Georgien: Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo. Mit dem Zug ist auch der Grenzübergang Ayrum/Sadakhlo möglich.
    Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

    Einreise mit eigenem Fahrzeug

    Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.

    Heimtiere

    Die Einfuhr max. zweier Haustiere pro Person ist möglich. Dazu wird ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweises der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes benötigt.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Tuberkulose

    Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

    • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  5. Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
    • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend der aktuellen Lage.
    • Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.

    Kriminalität

    Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut; gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare. Dies gilt auch für Los Yungas, Uyuni sowie generell bei Reisen in abgelegene Gebiete.

    In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.

    Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe falscher Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.
    Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.

    In Zusammenarbeit mit weiteren Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren falsche Polizisten Ausweise und/oder bringen sie unter einem Vorwand an einen anderen Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

    Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.

    Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer wurden bekannt.

    Drogenkriminalität ist weit verbreitet, und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.

    Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

    • Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
    • Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
    • Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Namen und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants  vor.
    • Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
    • Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an.
    • Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
    • Halten Sie sich von Drogen fern.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie nur auf bewachten Parkplätzen.
    • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
    • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
    In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.

    Auch der große Salzsee von Uyuni birgt - nicht nur, aber insbesondere - in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich zu verfahren oder festzufahren.

    Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.

    Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Jedoch bergen Überlandfahrten per Bus die Gefahr schwerer Busunglücke mit Todesopfern. Daher sollten Überlandreisen per Bus nur mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.

    Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

    Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Nur auf Hauptverkehrsrouten gibt es asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege und Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.

    Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.

    Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.

    Überlandfahrten per Pkw

    Blockaden oder Proteste können zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartezeiten führen. Reisende sollten für diese Fälle ausreichend Wasser und Proviant mit sich führen.

    Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten im Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.

    Bei der Anmietung eines Pkw für Überlandfahrten ist es – auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen – ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.
    Dies gilt insbesondere für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und mit nur unzulänglicher Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem „Salar de Uyuni“ u.a.) nur schwer einzuschätzen.

    Eine gesetzliche Regelung schreibt Tankstellenbetreibern vor, dass mit ausländischen Kennzeichen registrierte Fahrzeuge für Benzin höhere Preise zahlen müssen als mit bolivianischen Kennzeichen registrierte Fahrzeuge. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellenbetreiber nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, Kraftstoff an ausländische Fahrzeuginhaber zu verkaufen.
    Generell wird Diesel nicht an Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen unter 4 Liter Hubraum verkauft. Vor allem bei Überlandfahrten kommt es gelegentlich zu Engpässen bei der Versorgung mit Dieselkraftstoff.

    • Planen Sie Wartezeiten aufgrund von Blockaden oder Protesten ein und führen bei Überlandfahrten einen ausreichenden Wasservorrat und Proviant mit sich.
    • Vertrauen Sie insbesondere bei länger anhaltendem Regen bzw. in der Regenzeit auf ortskundige Fahrer, die mögliche Gefahren bzw. die Vorgehensweise bei einem Unfall besser einschätzen können. Autovermietungen bieten die Möglichkeit, Pkw mit ortskundigen Fahrern anzumieten.
    • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Möglichkeiten, Dieselkraftstoff zu tanken und führen Sie ggf. einen vollen Extrakanister Diesel mit sich.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks

    Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich, insbesondere in den Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca-Trail.

    Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Insbesondere bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und „Todesstraße“) sind keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen. Eine eingehende Prüfung des Touranbieters und seiner Ausstattung vor Buchung wird dringend empfohlen.

    Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.

    Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

    Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.

    LGBTIQ

    Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen.

    • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

    Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.

    Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städte meist problemlos gewechselt werden.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

    Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Boliviens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

    Einreise

    Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird.

    • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Doppel- oder Mehrstaater, die nicht auch die bolivianische Staatsangehörigkeit innehaben, sollten darauf achten, mit dem Pass nach Bolivien einzureisen, in dem auch die Ausreise aus dem Land des Voraufenthalts vermerkt ist.

    Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

    Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

    Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.

    Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

    Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.

    • Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.

    Minderjährige

    Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisenden Minderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist angeraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.

    Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen alleinreisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, höhere Beträge (bis 20.000 USD) müssen bei Ankunft deklariert werden. Für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia

    Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.

    Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR-Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

    Heimtiere

    Für die Einfuhr von Heimtieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Oropouche-Fieber

    Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen.

    Seit März 2024 treten im zu Brasilien und Peru angrenzenden Tiefland der Departments La Paz und Pando vermehrt Fälle auf. Von einer höheren Dunkelziffer muss ausgegangen werden. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonateine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
    Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem zehnten Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
    • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
    • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

    Zika-Virus-Infektion

    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Bolivien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.

    Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

    Dengue-Fieber

    Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

    Malaria

    Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

    • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax über 99%).

    Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).

    Ein geringes Risiko besteht über 2.500 m im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 m. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen über 2.500 m. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

    • Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.

    Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

    • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
    • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
    • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Leptospirose

    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

    Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Siehe auch Leptospirose.

    • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

    Mammarenaviren (Machupo-Virus/Chapare-Virus)

    Diese Viren lösen eine schwere infektiöse Fiebererkrankung aus, die mit Blutungen einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Übertragung erfolgt über Nagetier-Ausscheidungen (v.a. Urin von bestimmten Mäusearten) und nur in seltenen Fällen von Mensch zu Mensch. Die den Virus übertragenden Nagetiere, die durch Abholzung ihres Lebensraums beraubt sind, weichen auf der Suche nach Nahrungsmitteln zunehmend auf Wohngebiete aus.  In der Reisemedizin haben Mammarenaviren eine eher untergeordnete Bedeutung.

    • Halten Sie hygienische Maßnahmen strikt ein, z.B. Früchte vor dem Verzehr gut abzuwaschen, bevor sie geschält werden.
    • Waschen Sie sich gründlich die Hände, um dem Infektionsrisiko vorzubeugen.

    Leishmaniasis

    In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

    Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas“)

    Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.

    Bei den letzten aktuellen Ausbrüchen in Südamerika erfolgte die Übertragung durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa“). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.

    In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen mit Todesfällen kommen.

    • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. in Bolivien auch von Açaí-, Coco- oder Majo-Saft.
    • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe, insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

    Höhenkrankheit (Soroche)

    In Lagen über 2.500 m mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

    Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmaßnahmen und angemessener Kopfbedeckung Rechnung zu tragen ist, siehe Höhenkrankheit.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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