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Zusatzregeln für Tarifeinheitsgesetz nötig

Geplantes Gesetz greift zu kurz

„Wir begrüßen die Gesetzesinitiative, mit der die friedensstiftende Funktion der Tarifautonomie gestärkt werden soll. Aber der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Tarifeinheit greift in wesentlichen Bereichen des Luftverkehrs nicht“, sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) anlässlich der heutigen Expertenanhörung des Bundestagausschusses für Arbeit und Soziales.

Anders als in vielen übrigen Wirtschaftsbereichen konkurrieren im Luftverkehr selten mehrere Einzelgewerkschaften in einer Tarifauseinandersetzung. Aber ein Streik z.B. bei den Fluglotsen, den Sicherheitskontrollen, Piloten oder Flugbegleitern legt in der Regel den gesamten Flugverkehr lahm. Das muss das Gesetz berücksichtigen. Seit 2008 hat es im Bereich des Luftverkehrs mehr als 40 Streiks gegeben.

„Wir schlagen für den Luftverkehr daher Regeln vor, die sicherstellen, dass der Streik das letzte Mittel ist und nicht das naheliegendste“, ergänzt Siegloch.

Um das Ziel des Gesetzes zur Tarifeinheit auch im Luftverkehr zu erreichen, sollten zusätzliche Verfahrensregeln ergänzt werden. Dazu gehört

- eine unumgängliche Schlichtung bevor über Streik entschieden wird

- eine Ankündigungsfrist für Streiks

- eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und

- eine Urabstimmung

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