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Themen-Historie ist ausgeschaltet: Flug zu spät - Regelung für Airlines
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Autor Nachricht
airliner77 Hallo,

von einer Behörde, oder Stelle weiss ich nichts, es gibt aber ein paar wichtige Gerichtsurteile hierzu, die die Rechte der Passagiere gestärkt haben.

Es gibt seit 2004 die EU-Verordnung 261 mit denen die Ansprüche der Passagiere geregelt wurden. Dies hat dann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Jahre 2006 deutlich gestärkt. Hier müssen die Airlines nun auch für Flugverspätungen eine Entschädigung zahlen.

Außderdem hat der EuGH in seinem neuesten Urteil verlangt, das Passagiere mit einer Verspätung nicht schlechter behandelt werden dürfen, als Passagiere deren Flug annulliert worden ist. Deshalb erhalten diese nach drei Stunden Verspätung die gleiche Entschädigung, als Passagiere deren Flug gestrichen worden ist.

airliner77
Leni Hallo Forum-Teilnehmer,

was ist eigentlich wenn der Flug zu spät startet. Gibt es in Deutschland eine Stelle/Behörde die solche Themen regelt z.B. Erstattung ja/nein, Höhe der Erstattung etc.?

Danke für die Info.

Leni
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